31.12.2017 | Veröffentlichung
Veröffentlichung: Bericht der Bundesregierung zum Fluglärmschutzgesetz - 2017
Die Bundesregierung muss gemäß Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) dem Deutschen Bundestag spätestens im Jahre 2017 zur Überprüfung der Lärmwerte des Fluglärmschutzgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik berichten.
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